Wappen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark hat im Sommer bzw. Herbst 2005 sowohl die Einführung eines Gemeindewappens als auch die Einführung einer Gemeindeflagge beschlossen.

Hinsichtlich der verwendeten Symbole und ihrer Bedeutung für die Gemeinde sei erlaubt, auf das nachstehende Exposé des gestaltenden Heraldikers und Grafikers Frank Diemar zu verweisen.

Nachdem die ministerielle Genehmigung nunmehr vorliegt, ist auch die Verwendung des Wappens durch Dritte durchaus möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierzu vorab die Genehmigung der Gemeinde erforderlich ist. Entsprechende Anfragen können gerichtet werden an den Fachbereich der Gemeindeverwaltung, Hoppenrader Allee 1 in 14641 Wustermark. Dort sind - gegen Kostenerstattung - auch reproduzierfähige Vorlagen des Wappens erhältlich. Bei der Antragstellung sind konkrete Angaben zur geplanten Verwendung des Wappens zu machen. Bitte beachten Sie weiterhin den rechtlichen Hinweis am Ende dieser Seite.
Exposé zum Gemeindewappen und zur Gemeindeflagge:
"Die amtsfreie Gemeinde Wustermark
(Landkreis Havelland) besteht
aus den 5 Ortsteilen
Buchow-Karpzow, Elstal,
Hoppenrade, Priort und Wustermark.
Im Wappen ist diese Ortsstruktur an zwei Stellen
symbolisiert: im gestückten Bord und im Motiv der 3:2 fünf
verbundenen Ringe.
Die Ringsymbolik verweisen gleichzeitig auf die Tatsache, dass
auf dem heutigen Gebiet der Gemeinde
das "Olympische Dorf"
der Olympischen Spiele 1936 in Berlin lag.
Der Bord deutet als indirekt redendes Element den Bezug
zu einem historischen slawischen Ringwall an.
Die zwei verbundenen Sturzsparren
erinnern an den Buchstaben "W",
den Initialbuchstaben des
Gemeindenamens Wustermark.
Die Flagge der Gemeinde Wustermark ist gelb mit grünen Flanken
und trägt mittig das Wappen."
© Frank Diemar • Heraldiker und Grafiker
Rechtlicher Hinweis:
Ohne Erlaubnis der Gemeinde ist die Nutzung des Wappens oder der Flagge nach § 31 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) unzulässig. Darüber hinaus ist das Gemeindewappen nach § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in gleicher Weise vor Eingriffen geschützt wie der Gemeindename. Die Erlaubnis der Gemeinde kann in der Gemeindeverwaltung, Fachbereich
Hoppenrader Allee 1 in 14641 Wustermark, beantragt werden. In dem Antrag ist die Art der beabsichtigten Nutzung konkret darzustellen.














