Information der Gemeinde Wustermark zu den Bodenrichtwerten des Landkreises Havelland zum Stichtag 01.01.2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland hat gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung (GAV) in der jeweils gültigen Fassung zum Stichtag 01. Januar 2025 ermittelt.

Die Bodenrichtwerte sind im Bodenrichtwert-Portal des Landes Brandenburg unter https://boris.brandenburg.de/ veröffentlicht und kostenfrei einseh- und ausdruckbar.

Die Bodenrichtwerte können weiterhin in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen werden. Auskünfte über Bodenrichtwerte können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form erhalten.