Nebenwohung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Erforderliche Unterlagen: Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen: Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Fristen: Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.