Überweisung mit Empfängerprüfung

Die Empfängerprüfung ist eine neue, EU-weite Pflicht für Banken ab dem 5. Oktober 2025, bei SEPA-Überweisungen den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN abzugleichen. Das Ziel ist, Betrug und Fehler zu reduzieren.

Die Bank prüft, ob der von Ihnen eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt.

Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung Ihrer Zahlungen an die Gemeinde Wustermark sicherzustellen und Zahlungsrücküberweisungen oder Verzögerungen durch fehlerhafte Empfängerdaten zu vermeiden, bitten wir Sie, bei Überweisungen ausschließlich die folgende zulässige Schreibweise als Empfängername zu verwenden:

Gemeinde Wustermark

Bankverbindungen

  • Kontoinhaber: Gemeinde Wustermark
  • IBAN: DE38 1605 0000 3815 5101 97
  • BIC: WELADED1PMB
  • Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.