Öffentliche Ausschreibung - Neubesetzung des Amtes der stv. Schiedsperson für die Schiedsstelle der Gemeinde Wustermark

Bei der Gemeinde Wustermark ist zum 01.12.2025 das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu besetzen.

Alle an diesem Ehrenamt interessierten Bürgerinnen und Bürgern sind gebeten, ihre schriftliche Bewerbung unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes bis zum 19.11.2025 beim Bürgermeister der Gemeinde Wustermark, Hoppenrader Allee 1 in 14641 Wustermark einzureichen.

Die Tätigkeit der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson ist ehrenamtlich.

Personen, die diese Ämter bekleiden wollen, müssen

  • nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein,
  • das Wahlrecht besitzen,
  • das 25. Lebensjahr vollendet haben und
  • im Bereich der Gemeinde Wustermark wohnen.

Darüber hinaus soll die Schiedsperson im Wohngebiet bekannt sein, Autorität genießen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie sollte zudem einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

Erfahrungsgemäß ist mit einem Zeitaufwand von 40 bis 60 Stunden im Jahr zu rechnen.

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Aufwendungen für Maßnahmen, die entstehen, um Schiedspersonen mit ihren Aufgaben vertraut zu machen, trägt die Gemeinde Wustermark.

Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.

Die Schiedsperson wird für die Dauer von 5 Jahren durch die Gemeindevertretung gewählt und anschließend durch die Direktorin des Amtsgerichts Nauen in das Amt berufen.

Die Schiedsstelle ist Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung und Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen hat die Schiedsstelle und damit die Schiedsperson die Aufgabe, kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und zum Abschluss zu bringen. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Streitigkeiten sowie über nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre durchgeführt. Die Schiedsperson erörtert mit den Streitparteien deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Regelung in der Streitsache. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleichs beizulegen.

Nähere Informationen über die Aufgaben der Schiedspersonen finden Sie auch im Internet auf den offiziellen Seiten des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de oder auf der Homepage der Gemeinde Wustermark.


Gern steht Ihnen für Rückfragen Herr Michael Hofmann in der Gemeinde Wustermark  zur Verfügung.

gez. H. Schreiber