Aufruf zur Mitarbeit im Seniorenbeirat

Arbeiten Sie mit im Seniorenbeirat der Gemeinde Wustermark!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wustermark,

die aktuelle Amtszeit des Seniorenbeirats der Gemeinde Wustermark endet im kommenden Jahr.

Für die neue Amtszeit (25.05.2026 – 24.05.2030) des ehrenamtlich tätigen Seniorenbeirats sucht die Gemeinde Wustermark Mitstreiter und Mitstreiterinnen, die sich engagiert den Belangen der älteren Generation widmen und ein aktiver Bestandteil des vielfältigen innerörtlichen Wirkens des Seniorenbeirats sein möchten.

Wenn Sie zum 25.05.2025 bereits das 55. Lebensjahr vollendet und Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wustermark haben, sich zudem aktiv für die Interessen und Belange der älteren Generation engagieren möchten, fühlen Sie sich aufgerufen, im Seniorenbeirat der Gemeinde Wustermark mitzuwirken! 

Lassen Sie mir Ihre Interessenbekundung bis zum 24.01.2026

  • per Brief (Gemeinde Wustermark, Stichwort „Seniorenbeirat“, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark)
  • per Fax (033234/73-250) oder
  • per E-Mail (s.cardeneo@wustermark.de)

zukommen.

Die Interessenbekundung sollte mindestens enthalten:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum
  • Anschrift und sonstige Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer; E-Mail)
  • kurzes Motivationsschreiben zur Mitarbeit im Seniorenbeirat

Für die kommende Amtszeit 25.05.2026 – 24.05.2030 sollen die neuen ehrenamtlichen Mitglieder des Seniorenbeirats in der Sitzung der Gemeindevertretung Wustermark am 03.03.2026 berufen werden.

Der Seniorenbeirat

ist ein unabhängiges politisches Gremium der Gemeinde Wustermark für Seniorinnen und Senioren. Neben der Organisation und der Durchführung von verschiedensten Veranstaltungen vertritt der Seniorenbeirat die Interessen und alle gesellschaftlichen Belange der älteren Generation gegenüber der Gemeindevertretung sowie der Gemeindeverwaltung Wustermark und ist dabei frei von parteipolitischen, konfessionellen und verbandlichen Bindungen. Darüber hinaus berät der Seniorenbeirat die Gemeindevertretung und die Gemeindeverwaltung in allen Fragen, die die Belange von Seniorinnen und Senioren betreffen. Die wesentlichen Handlungsfelder sind hierbei die Bereiche

  • Gesundheit und Soziales
  • Kultur, Sport und Bildung
  • Wohnen und Umwelt
  • Verkehr und Mobilität.

Dem Seniorenbeirat gehören drei bis zehn ehrenamtlich tätige Mitglieder an. Er wird durch die Gemeindevertretung für die Dauer von vier Jahren benannt. Ein Ausscheiden vor dem Ablauf der Amtszeit ist möglich.

Weitere Informationen zur rechtlichen Ausgestaltung des Wirkens des Seniorenbeirats können § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Wustermark und der Geschäftsordnung des Seniorenbeirats entnommen werden.

Ich freue mich auf Ihre Interessenbekundungen!

Mit herzlichen Grüßen

Holger Schreiber