Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest
Der Landkreis Havelland hat eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen. Davon ist auch Wustermark betroffen. Anlass ist ein bestätigter Ausbruch der Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza H5N1) in einem privaten Geflügelbestand in der Stadt Ketzin/Havel.
Die Regelungen gelten ab dem 19.12.2025. Zur Überwachungszone gehören die Ortsteile Wustermark, Wernitz, Hoppenrade, Dyrotz, Buchow-Karpzow und Priort.
Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Tierbestände beim Veterinäramt zu melden und die angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Für Menschen besteht nach aktuellem Stand keine direkte Gefahr.
Wer in der Überwachungszone Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel hält, zum Beispiel Hühner, Enten, Gänse oder Tauben, muss dies, sofern noch nicht erfolgt, dem Veterinäramt melden. Dabei sind die Art der Nutzung, der Standort der Tiere, die Anzahl der Tiere sowie spätere Änderungen anzugeben.
Für die Meldung kann das Formular „Anzeige einer Tierhaltung“ genutzt werden. Dieses ist auf der Internetseite des Landkreises Havelland zu finden und kann per E-Mail an tiergesundheit@havelland.de gesendet werden.
Weitere Informationen und alle Details zur Allgemeinverfügung sind im Amtsblatt Nr. 55/2025 sowie auf www.havelland.de nachzulesen