Mitarbeit im Inklusionsbeirat
Arbeiten Sie mit im Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Inklusionsbeirat der Gemeinde Wustermark!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wustermark,
die aktuelle Amtszeit des Inklusionsbeirates der Gemeinde Wustermark endet im Mai dieses Jahres.
Für die neue Amtszeit des ehrenamtlich tätigen Inklusionsbeirates sucht die Gemeinde Wustermark Mitstreiter und Mitstreiterinnen, die sich engagiert den Belangen der Menschen mit anerkannten Behinderungen widmen und ein aktiver Bestandteil des vielfältigen innerörtlichen Wirkens des Inklusionsbeirates sein möchten.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wustermark haben, sich zudem aktiv für die Interessen und Belange der Menschen mit Behinderung engagieren möchten, fühlen Sie sich aufgerufen, im Inklusionsbeirat der Gemeinde Wustermark mitzuwirken!
Lassen Sie mir Ihre Interessenbekundung bis zum 22.05.2026
- per Brief (Gemeinde Wustermark, Stichwort „Inklusionsbeirat“, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark)
- per Fax (033234/73-250) oder
- per E-Mail (s.cardeneo@wustermark.de)
zukommen.
Die Interessenbekundung sollte mindestens enthalten:
- Name, Vorname und Geburtsdatum
- Anschrift und sonstige Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer; E-Mail)
- kurzes Motivationsschreiben zur Mitarbeit im Inklusionsbeirat
Für die kommende Amtszeit sollen die neuen ehrenamtlichen Mitglieder des Inklusionsbeirates in der Sitzung der Gemeindevertretung Wustermark am 30.06.2026 benannt werden.
Der Inklusionsbeirat ist ein unabhängiges politisches Gremium der Gemeinde Wustermark für Menschen mit Behinderung. Neben der Organisation und der Durchführung von verschiedensten Veranstaltungen vertritt der Inklusionsbeirat die Interessen und alle gesellschaftlichen Belange gegenüber der Gemeindevertretung sowie der Gemeindeverwaltung Wustermark und ist dabei frei von parteipolitischen, konfessionellen und verbandlichen Bindungen. Darüber hinaus berät der Inklusionsbeirat die Gemeindevertretung und die Gemeindeverwaltung in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen. Die wesentlichen Handlungsfelder sind hierbei die Bereiche
- Gesundheit und Soziales
- Kultur, Sport und Bildung
- Wohnen und Umwelt
- Verkehr und Mobilität.
Dem Inklusionsbeirat gehören drei bis zehn ehrenamtlich tätige Mitglieder an. Er wird durch die Gemeindevertretung für die Dauer von vier Jahren benannt. Ein Ausscheiden vor dem Ablauf der Amtszeit ist möglich.
Weitere Informationen zur rechtlichen Ausgestaltung des Wirkens des Inklusionsbeirates können § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Wustermark und der Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates entnommen werden.
Ich freue mich auf Ihre Interessenbekundungen!
Mit herzlichen Grüßen
Holger Schreiber