Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Land Brandenburg gilt ab 2025 ein neues Grundsteuermodell. Die Grundsteuer wird auf Basis eines wertabhängigen Modells erhoben. Die Grundsteuerreform gilt im gesamten Bundesgebiet.
Das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg hat hierzu weitere Informationen herausgegeben.
Notwendig ist die Reform, da das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben hat, eine Neuregelung zu schaffen. Anzahl und Ausmaß von unterbliebenen Hauptfeststellungen widersprechen aktuell dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
Weitere Information zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erläuterungsabgabe an das Finanzamt Nauen.
Wer am 01.01.2022 Eigentum an Grundstücken oder land- und forstwirtschaftlichen Flächen – Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – hatte oder Erbbaurechte an Gebäuden im Land Brandenburg besaß, muss zwischen dem 01.07. und dem 31.10.2022 eine Grundsteuerwerterklärung auf elektronischem Weg beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Die brandenburgische Finanzverwaltung hält zum Thema Grundsteuerreform eine Reihe von Informationsquellen und Unterstützungsangebote bereit. Unter der Internetadresse https://grundsteuer.brandenburg.de finden Sie Antworten auf viele allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform. Der für die Grundsteuerwerterklärung notwendige Bodenrichtwert ist dem explizit hierfür geschaffenen Informationsportal https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de zu entnehmen.
Eine Schritt für Schritt Anleitung zur Grundsteuerwerterklärung mit ELSTER, finden sie hier.
Für Bürgerinnen und Bürger ohne Möglichkeit der Internetnutzung wurde eine Telefonhotline eingerichtet. Diese ist unter der Rufnummer 0331 / 200 600 20 zu erreichen.
Zusätzlich werden die Finanzämter im Land Brandenburg Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durchführen. Die Termine sind unter https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/informationsver-zwj-ans-zwj-tal-zwj-tungen/ zu finden.