Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung für Schienenwege vom 13.03.2023 bis 24.04.2023

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Eisenbahn-Bundesamt startet am Montag, den 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis Montag, den 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Die Lärmaktionsplanung hat das Ziel, auf Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Lärmbelastung langfristig zu senken. In diesem Zusammenhang verdeutlicht der Lärmaktionsplan den Handlungsbedarf in Sachen Lärmschutz und dient als Bewertungs- und Planungsinstrument für entscheidende Akteure in Bund, Regionen, Städten und Gemeinden. Das Eisenbahn­Bundesamt (EBA) ist für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig.

Weiterführende Informationen zu den Themen Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes sind unter dem folgendem Link zusammengefasst: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich.

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