Ortsbild und Reinigungspflicht der Anlieger

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zur Verbesserung des allgemeinen Ortsbildes in den Ortsteilen der Gemeinde Wustermark weist die Gemeindeverwaltung gerne noch einmal auf die bestehenden Regelungen zur Straßenreinigung und Verkehrssicherungspflicht der Anlieger hin. Die Reinigungspflicht der Anlieger ergibt sich aus dem Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) sowie der von der Gemeindevertretung beschlossenen Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wustermark (Straßenreinigungssatzung) und dem dazugehörigen Verzeichnis der Reinigungspflichtigen. In diesem Verzeichnis ist zu jeder Straße im Gemeindegebiet bestimmt, wer welche Bereiche der Straße zu reinigen hat.

Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer:

Leider hat eine erste Bestandsaufnahme durch die Gemeindeverwaltung ergeben, dass im gesamten Gemeindegebiet der Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nur vereinzelt nachgekommen wird. Es werden daher verstärkt Kontrollen erfolgen, um dem Wunsch der Ortsbeiräte und Gemeindevertreter sowie des Bürgermeisters nach einer deutlichen Verbesserung des Ortsbildes nachzukommen und die von den Gemeindegremien beschlossenen Regelungen durchzusetzen.

Verstöße gegen die Reinigungspflicht können dabei auch mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro und Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus kann im Rahmen einer Ersatzvornahme die Gemeinde auf Kosten des Pflichtigen die Reinigung bzw. den Rückschnitt von einer Fachfirma durchführen lassen, wenn der Anlieger seiner Pflicht nicht nachkommt.

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Kontakt / Anfahrt

Gemeinde Wustermark
Hoppenrader Allee 1
14641 Wustermark
Telefonzentrale:     (033234) 73-0
Telefax:     (033234) 73-250
Mail: info(at)wustermark.de
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