Informationen zur geltenden Hundehalterverordnung

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bezugnehmend auf den Artikel in der BRAWO vom 18. Januar 2025 auf Seite 4 zur Hundehaltung informiert die Gemeinde Wustermark wie folgt:

Am 01. Juli 2024 trat die geänderte Hundehalterverordnung in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt mussten alle Hunde, unabhängig von Größe und Gewicht, auch ordnungsbehördlich angemeldet und mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet werden – rückwirkend geltend für alle bereits registrierten Hunde.

Bisher galt diese Pflicht nur für Hunde, die größer als 40 cm bzw. schwerer als 20 kg sind

– sogenannte „große Hunde“. Lediglich für Hunde, die nicht in diese Kategorie fallen („kleine Hunde“) und bereits vor dem 01. Juli 2024 im Gemeindegebiet Wustermark gehalten wurden, muss die ordnungsbehördliche Anmeldung nachgeholt werden.

Alle betreffenden Halter eines „kleinen Hundes“ im Gemeindegebiet Wustermark wurden schriftlich informiert (Schreiben vom 13.09.2024) und zur Einreichung der entsprechenden Daten aufgefordert.

Mit Ablauf des 31. Januar 2025 endet die Übergangsfrist zur bußgeldfreien ordnungsbehördlichen Anmeldung des Hundes. Ab dem 01. Februar 2025 kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Vor Einleitung eines solchen Verfahrens erfolgt eine erneute schriftliche Aufforderung an den Hundehalter, seiner Pflicht nachzukommen.

Für „große Hunde“ ist keine erneute ordnungsbehördliche Anmeldung erforderlich.

Hunde, die nach dem 01. Juli 2024 angemeldet wurden, sind bereits steuerlich und ordnungsbehördlich gemeldet. Eine erneute Anmeldung ist nicht erforderlich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Nicodemus.

E-Mail:             c.nicodemus(at)wustermark.de

Telefon:            033234 / 73 244

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