Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn bei der Gemeinde am Wohnsitz anzumelden.
Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können. Bitte beachten Sie auch, dass die folgenden Hunderassen (auch Mischlinge/Kreuzungen) im Land Brandenburg nicht gehalten werden dürfen:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier Staffordshire
- Bullterrier
- Tosa Inu.