Flächennutzungsplan und Landschaftsplan


Der Flächennutzungsplan fungiert als vorbereitender Bauleitplan, in dem er in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde ausweist. Insbesondere Flächen für Bebauung, Infrastruktureinrichtungen sowie Freiraum- und Umweltschutz werden in diesem Zuge dargestellt. Dieser strategisch orientierte Plan entfaltet jedoch nur für die Gemeindeverwaltung selbst eine Bindungswirkung, indem sie sich verpflichtet, Bebauungspläne inhaltlich hieraus zu entwickeln. Eine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung für Private lässt sich aus dem Flächennutzungsplan somit nicht ableiten, jedoch dürfen gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB beispielsweise Bauvorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht widersprechen.

Der aus einem zeichnerischen sowie textlichen Teil bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Wustermark ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 17.07.2006 in Kraft getreten. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass in den Jahren 1997 und 2000 Landschaftspläne verabschiedet wurden, die fachplanerische Aussagen zur beabsichtigten Entwicklung von Natur und Landschaft treffen. Diese Planwerke wurde jedoch im Rahmen der darauffolgenden Flächennutzungs­plan­auf­stellung nicht nochmals als eigenständige Pläne aktualisiert und stattdessen direkt in den vorbe­reiten­den Bauleitplan integriert. Ferner ist zu erwähnen, dass im Jahr 2017 für den Bereich des ersten Bauab­schnittes im Olympischen Dorf Elstal die ursprünglichen Darstellungen des Flächen­nutzungsplanes durch ein eigenständiges Änderungsverfahren abgelöst wurden. Die dritte Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte 2022 für den zweiten Bauabschnitt des Olympischen Dorfes. Seit 2023 ist die 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich "Heidesiedlung Nord" rechtskräftig.