Hinweise zur Veranlagung der Hundesteuer

Jeder Hund der in der Gemeinde gehalten wird, unterliegt der Steuerpflicht. Die derzeit gültigen Steuersätze für die Hundesteuer finden Sie hier in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wustermark. Die Hundesteuer wird nach der ordnungsbehördlichen Anmeldung des Hundes gesondert mit Bescheid festgesetzt.