Informationen zur Gemeinschaftsunterkunft in Elstal

 

Lieber Bürgerinnen und Bürger Wustermarks,

die geopolitische Lage, die zahlreichen Krisenregionen, auch in greifbarer Nähe zur europäischen Union, führen dazu, dass Flüchtende und Asylsuchende zunehmend eine neue Heimat, auch in Deutschland, suchen.

Eine große Herausforderung stellt die Organisation des Zuzugs der Geflüchteten und Asylsuchenden, auch für den Landkreis Havelland und damit für alle Kommunen im Landkreis, dar.

Viele Fragen, kontroverse Diskussionen, mitunter große Ängste oder auch die Bereitschaft zur Unterstützung für die Ankommenden – vielfältig sind die Ansichten zu diesem Thema.

Als Grundlage für einen faktenbasierten konstruktiven Austausch dient dieser Informationsbereich rund um das Thema „Gemeinschaftsunterkunft in Elstal“

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail unter gemeindeentwicklung(at)wustermark.de oder telefonisch unter 033234/73-329

Unter den folgenden Reitern finden Sie weitere Informationen zum Thema:

Beschlussfassungen der Wustermarker Gemeindevertretung und Anträge

·         Drucksache 156/2023: „Verortung und Umsetzung einer temporären Unterkunft für Asylsuchende und Flüchtlinge auf einer Teilfläche des Flurstück 39 in der Flur 1 der Gemarkung Elstal (Maßnahme Landkreis Havelland), hier: Beratung und Fassung eines Grundsatzbeschlusses“ (Beschlussfassung v. 28.11.2023 )

Dokumente:
Beschlussausfertigung
Beschlussvorlage - Änderungen OBR Elstal
Beschlussvorlage 156/2023 (429-1)
Anlage 1 - Luftbild

·         Drucksache 25/2024: „Unterkunft für Asylsuchende und Flüchtlinge – Gemarkung Elstal Flur 1 Flurstück 39, hier: Beratung und Beschlussfassung über den Nutzungsüberlassungsvertrag“ (Beschlussfassung v. 27.02.2024 )

Dokumente:
Beschlussausfertigung
Beschlussvorlage 25/2024 (476-1)
Anlage 1 - Vertragsentwurf
Anlage 2 - Grundsatzbeschluss

·         26.02.2024: Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids nach § 15 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKomV)

Presse

·           MAZ v. 12.10.23: Flüchtlingsunterkünfte im Havelland: Nicht alle Gemeinden sagen Nein

·           MAZ v. 25.10.23: Wustermarker CDU lehnt ein Containerdorf in Elstal ab

·           MAZ v. 26.10.23: FDP kritisiert Wustermarker Informationspolitik

·           MAZ v. 09.11.23: Flüchtlingsunterkunft in Elstal: Das sagt der Ortsbeirat

·           MAZ v. 29.11.23: Flüchtlingsunterkunft in Elstal: So hat Wustermark entschieden

·           MAZ v. 24.02.24: Aktion gegen ein Flüchtlingsheim in Elstal

·           MAZ v. 27.02.24: Webseitenbetreiber verbannt „Petition“

·           MAZ v. 29.02.24: Weitere Hürde für Flüchtlingsheim in Elstal genommen – es formiert sich Widerstand

·           MAZ v. 01.03.24: Weiterer Schritt für ein Flüchtlingsheim

·           MAZ v. 19.03.24: Flüchtlingsheim in Elstal: Nächste Hürde genommen

 

Wesentliche Schritte zur Errichtung der Gemeinschaftsunterkunft in Elstal

Grundsatzbeschluss

 

28.11.2023

Bauvoranfrage, eingegangen beim Bauordnungsamt des Landkreises Havelland

 

19.01.2024

Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens/ Bürgerentscheids nach § 15 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKomV)

 

26.02.2024

Beratung und Beschlussfassung über den Nutzungsüberlassungsvertrag (Gemeindevertretung Wustermark)

27.02.2024

Kreistag entscheidet über Nutzungsüberlassungsvertrag

18.03.2024

Baugenehmigungsverfahren

Start nach Erteilung des Vorbescheids

Baubeginn

Frühestens ab 09 (oder 10)/2024

Fertigstellung der Einrichtung

Frühestens Dezember 2024/Januar 2025

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Gemeinschaftsunterkunft?

Eine Gemeinschaftsunterkunft ist ein ausschließlich für die Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden hergerichtetes Objekt. Spätestens nach Ablauf der maximalen Nutzungsdauer wird das Objekt in Elstal zurückgebaut.

 

Warum entsteht in der Gemeinde Wustermark eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete?

Der Landrat des Landkreise Havelland hat bereits im Frühjahr 2023 Bedarfe bezüglich der Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden gegenüber den Kommunen des Landkreises formuliert und um entsprechende Prüfung der Verfügungsmöglichkeit von Grundstücken gebeten, um der Unterbringungsverpflichtung, die sich aus dem Landesaufnahmegesetz (LAufnG) ergibt, zu erfüllen.

Nach § 2 Abs. 1 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland gewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) ist die vorläufige Unterbringung von in § 4 genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes eine öffentliche Aufgabe, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertagen werden.

Der Landkreis kann von der Möglichkeit in § 2 Abs. 2 LAufnG Gebrauch machen, den Ämtern und amtsfreien Gemeinden die Bereitstellung der für die vorläufige Unterbringung von Personen nach § 4 notwendigen und geeigneten Liegenschaften als Pflichtaufgabe nach Weisung zu übertragen.

 

Warum entsteht die Gemeinschaftsunterkunft in Elstal und nicht woanders im Gemeindegebiet?

Der Landkreis ist mit eigenen Vorschlägen zu möglichen Standorten für die Gemeinschaftsunterkunft auf die Gemeinde Wustermark zugekommen. Auch Flächen privater Eigentümer waren dabei im Gespräch. Anhand folgender Kriterien fand eine fachliche Prüfung/Einschätzung durch die Gemeindeverwaltung statt:

·         Lage zu vorhandenen Wohngebieten/Wirkung auf Bestandsbevölkerung

·         Angemessene ÖPNV-Anbindung

·         Angemessene infrastrukturelle Einbindung

·         Örtliche Möglichkeit zur Versorgung

Bedingung war es, einen möglichst konfliktarmen, gut angebundenen Standort zu finden, der möglichst wenig direkte (und auch gefühlte) Betroffenheiten in der Einwohnerschaft hervorruft.

Alle durch den Landkreis vorgeschlagenen Flächen erfüllten aus fachlicher Sicht nicht die geforderten Kriterien. Im Weiteren fragte der Landkreis an, ob die Fläche der zukünftigen Rettungswache nicht für eine temporäre Einrichtung geeignet sei.  Nach Prüfung aufgrund der oben aufgeführten Kriterien wurden dem Landkreis Havelland die Flächen des Flurstücks 39, Flur 1, Gemarkung Elstal als potenzieller Standort in Aussicht gestellt.

Durch die Bereitstellung einer gemeindeeigenen Fläche kann die Verwaltung größtmöglichen Einfluss nehmen und beispielsweise Größenordnung und Nutzungsdauer vertraglich festhalten.

 

Wie viele Geflüchtete werden dort untergebracht?

Die Gemeinschaftsunterkunft wird eine max. Anzahl von 150 Geflüchteten unterbringen können. Diese Größenordnung ist vertraglich fixiert. (vgl. Nutzungsüberlassungsvertrag)

 

Wie lange wird es die Gemeinschaftsunterkunft in Elstal geben?

Bei der Gemeinschaftsunterkunft handelt es sich um eine temporäre Unterkunft. Der Nutzungszeitraum wird für die Dauer bis 31.12.2027 vertraglich fest vereinbart. Bei weiterem Bedarf an dieser Nutzung ist eine einmalige Verlängerung bis 30.12.2030 möglich.

 

Wann wird die Gemeinschaftsunterkunft gebaut?

Der Zeitplan sieht einen Baubeginn der Gemeinschaftsunterkunft ab frühestens September oder Oktober 2024 vor. Die Fertigstellung der Einrichtung ist derzeit in 2025 geplant.

 

Auf dem Flurstück, wo die Gemeinschaftsunterkunft errichtet werden soll, plant der Landkreis auch die Errichtung einer Rettungswachse. Wird es nun keine Rettungswache geben?

Die Schaffung des Planungsrechts für die Rettungswache wird konsequent weiter vorangebracht. Das Bebauungsplanverfahren Nr. E 48 „Neue Feuerwache Elstal“ wird für den gesamten Geltungsbereich bis zum Satzungsbeschluss fortgeführt. Die Rettungswache kann dann wie geplant, nach Rückbau der Gemeinschaftsunterkunft, entstehen. Die konkrete Errichtung einer Rettungswache wurde seitens des Landkreises bislang ohnehin nicht zeitnah in Aussicht gestellt. Es handelt sich um einen perspektiven, auf weite Sicht hin geplanten Standort, dessen Nutzungsperspektive ohnehin nicht vor 2030 liegt. Die Flüchtlingsunterkunft bremst entsprechend die Errichtung einer Rettungswache nicht aus.

 

An wen kann ich meine Bedenken, Sorgen oder Hinweise richten?

Gerne können Sie sich bei Bedenken, Sorgen, Hinweisen oder konstruktivem Austausch an die Gemeindeverwaltung wenden. Sie erreichen uns unter gemeindeentwicklung(at)wustermark.de oder telefonisch unter 033234/73-329.

 

Wo erfahre ich Neuigkeiten zum Thema Gemeinschaftsunterkunft in Elstal?

Neues zum Thema „Gemeinschaftsunterkunft in Elstal“ finden Sie hier unter www.wustermark.de, im Amtsblatt der Gemeinde Wustermark oder auf Facebook und Instagram. Darüber hinaus wird in den Ortsbeiratssitzungen Elstal sowie in den entsprechenden Fachausschüssen und den Sitzungen der Gemeindevertretung über neue Sachstände zum Thema informiert.

 

Wo gibt es die Möglichkeit sich zu engagieren, wenn ich einen Beitrag zur Integration der Menschen leisten möchte?

Bürgerschaftliches Engagement ist besonders wertvoll. Die Unterstützung durch freiwillige Helferinnen und Helfer leistet einen großen Beitrag zur Integration von Geflüchteten und Asylsuchenden. Wenn Sie sich ebenfalls engagieren möchten, stellen wir gerne einen Kontakt zu weiteren Engagierten her.  

 

 

Kontakt / Anfahrt

Gemeinde Wustermark
Hoppenrader Allee 1
14641 Wustermark
Telefonzentrale:     (033234) 73-0
Telefax:     (033234) 73-250
Mail: info(at)wustermark.de
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