Bürgermeisterwahlen 2026
In diesen Tagen geht Ihnen die Wahlbenachrichtigung zu. Auf der Rückseite finden Sie den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen).
Hinweise zur Briefwahl:
Alle Wahlberechtigten, die zu der Hauptwahl Briefwahl beantragen, erhalten, von Amts wegen auch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl, es sei denn, der Antrag auf Briefwahl weist aus, dass zur Stichwahl im Wahllokal gewählt werden soll. Zudem erhalten Wahlberechtigte, die erst am Tag der Stichwahl, jedoch nicht am Tag der Hauptwahl wahlberechtigt sind, von Amtswegen die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Die Briefwahlunterlagen selbst sind farbig. Es werden ein weißer Stimmzettel, ein orangefarbiger Stimmzettelumschlag und ein violettfarbiger Wahlbriefumschlag ausgegeben.
Die Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen ist hier über diesen Link möglich.
Bürgermeisterwahl 2026
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Öffentliche Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge: Datei in neuem Fenster öffnen
Öffentliche Bekanntmachung
über die zugelassenen Wahlvorschläge -
Öffentliche Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses: Datei in neuem Fenster öffnen
Öffentliche Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses
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Öffentliche Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Wustermark: Datei in neuem Fenster öffnen
Öffentliche Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Wustermark für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin, des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Wustermark am 22.02.2026
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Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin, des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Wustermark am 22.02.2026: Datei in neuem Fenster öffnen
Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin, des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Wustermark am 22.02.2026 mit möglicher Stichwahl am 08.03.2026
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Wahlbekanntmachung gem. § 42 Abs. 1 BbgKWahlV: Datei in neuem Fenster öffnen
Wahlbekanntmachung gem. § 42 Abs. 1 BbgKWahlV für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Wustermark am 22.02.2026 sowie eine etwaige Stichwahl am 08.03.2026
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Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Wustermark vom 15.08.2025: Datei in neuem Fenster öffnen
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Wustermark am 22. Februar 2026
Am 22. Februar 2026 wählen die Bürgerinnen und Bürger direkt die hauptamtliche Bürgermeisterin oder den hauptamtlichen Bürgermeister – nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl und für eine Amtszeit von acht Jahren. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.
Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber sollten ihre Wahlvorschläge frühzeitig und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Wahlbekanntmachung einreichen. Nutzen Sie bitte den Formularserver auf den Seiten des Landeswahlleiters.
Eine mögliche Stichwahl findet am 08. März 2026 statt.
Nach öffentlicher Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters vom 15.08.2025 können die Wahlvorschläge bis zum 18.12.2025 um 12:00 Uhr eingereicht werden. In seiner Sitzung am gleichen Tag entscheidet der Wahlausschuss der Gemeinde über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Allgemeine Informationen:
Wahlberechtigt ist:
- wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
- einen ständigen Wohnsitz in Wustermark (d. h. einen gemeldeten Wohnsitz) hat oder sich dort für gewöhnlich aufhält
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Eintragung in das Wählerverzeichnis (Stichtag)
Alle Wahlberechtigten, die am 11. Januar 2026 in Wustermark gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens zum 02. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Bringen Sie am Wahltag bitte die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit.
Wahlberechtigte, die im Zeitraum vom 11. Januar 2026 bis 20. Februar 2026 nach Wustermark ziehen, werden von Amtswegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Wustermark eingetragen. Ebenso Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum nach Wustermark ihre Hauptwohnung verlegen oder in Wustermark eine weitere Wohnung beziehen, die ihre Hauptwohnung wird.
Umzüge innerhalb der Gemeinde Wustermark haben keinen Einfluss auf Ihre Wahlberechtigung. Auch eine Änderung der Wählerverzeichnisse erfolgt hierbei nicht.
Verzieht ein Wahlberechtigter außerhalb der Gemeinde, und meldet sich somit melderechtlich ab, so wird dieser von Amtswegen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen (BITTE NOCH KEINE ANTRÄGE STELLEN)
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beinhaltet einen Wahlscheinantrag, mit dem Sie auch die Briefwahl beantragen können. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, so setzen Sie sich bitte zeitnah mit der Gemeinde Wustermark – Wahlbehörde im Bürgeramt - in Verbindung. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis besteht vom 02.02.2026 bis 06.02.2026. Die Bekanntmachung erfolgt zu gegebener Zeit.
Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, den Wahlraum aufzusuchen, können einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlscheinantrag kann bis zum 20. Februar 2026 bis 18.00 Uhr mündlich (jedoch nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Dabei sind folgende Angaben zu machen: Name, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift. Nur in speziellen Ausnahmefällen ist die Erteilung eines Wahlscheines nach 18:00 Uhr des 20. Februar 2026, auch bis zum Wahltag 15:00 Uhr, möglich.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Beantragung ab dem 19.01.2026.
Besonderes zur Briefwahl:
Alle Wahlberechtigten, die zu der Hauptwahl Briefwahl beantragen, erhalten, von Amts wegen auch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl, es sei denn, der Antrag auf Briefwahl weist aus, dass zur Stichwahl im Wahllokal gewählt werden soll. Zudem erhalten Wahlberechtigte, die erst am Tag der Stichwahl, jedoch nicht am Tag der Hauptwahl wahlberechtigt sind, von Amtswegen die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Die Briefwahlunterlagen selbst sind farbig. Es werden ein weißer Stimmzettel, ein orangefarbiger Stimmzettelumschlag und ein violettfarbiger Wahlbriefumschlag ausgegeben.
Stimmzettel
Die Sortierung der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel unterliegt den Anforderungen nach dem Kommunalwahlgesetz (§ 41 Abs. 3 BbgKWahlG). Demnach erhalten die ersten Wahlvorschlagsnummern die Wahlvorschläge der in § 39 Abs. 3 erster Teilsatz des BbgKWahlG bezeichneten Wahlvorschlagsträger in der Reihe des Wahlergebnisses der letzten Wahl (Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber). Es schließen sich alle anderen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge an. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge wird der Musterstimmzettel hier zu finden sein.
Wahllokale
Ihr Wahllokal finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung. Die Gemeinde Wustermark wird elf allgemeine Wahlbezirke (Wahllokale) sowie drei Briefwahllokale einrichten.
Barrierefreiheit der Wahl
Dies bezieht sich nicht nur auf einen behindertengerechten Zugang zu einem Wahllokal, sondern auch auf die Stimmabgabe. Demnach sollen Hindernisse auch für sehbehinderte Menschen abgebaut werden. Hier ist die Gemeinde bemüht, auch entsprechende Erleichterungen für Blinde zu beschaffen.