Ergebnisse für die Gemeinde Wustermark: Link zur Übersicht (neue Website)
Der 20. Deutsche Bundestag wird am 26. September 2021 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr gewählt.
Zur Bundestagswahl bildet Falkensee sowie die Stadt Ketzin an der Havel, die Gemeinden Brieselang, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien, Wustermark zusammen mit dem Landkreis Oberhavel den Wahlkreis 58 (Oberhavel-Havelland II).
Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie einen ständigen Wohnsitz (d.h. einen gemeldeten Wohnsitz) hat oder sich sonst gewöhnlich in Falkensee aufhält. Wohnungslose oder im Ausland lebende Deutsche werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Bringen Sie am Wahltag bitte die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit.
Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen:
Die Beantragung erfolgt schriftlich per ausgefülltem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos schriftlich per Brief, Email oder FAX unter Angabe von Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum. Eine telefonische Beantragung ist ausgeschlossen. Der Antrag kann auch Online gestellt werden.
Die Online-Beantragung ist bis 21.09.2021 um 18:00 möglich.
Achtung:
Ab Donnerstag, den 23.09.2021 können Briefwahlunterlagen nicht mehr per Post versandt werden. Am 23. 09. und 24. 09.2021 erfolgt die Ausgabe nur noch gegen Abholung im Bürgeramt.
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 muss in den Wahlgebäuden und Wahlräumen im grundsätzlich während des gesamten Aufenthalts eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das gilt sowohl für Wählerinnen und Wähler als auch für die eingesetzten Wahlvorstände in den Wahllokalen.
Wer gegen das Hygienekonzept verstößt, kann aus dem Wahlraum verwiesen werden, da dann eine Störung der Ordnung etwa im Wahlraum besteht - § 31 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG).
Sollten Wählerinnen und Wähler ihre Masken vergessen haben, werden in den Wahlräumen medizinische Masken für Betroffene vorgehalten. Eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht jedoch nicht für Personen, die eine ärztliche Befreiung per Attest vorlegen können.
Anordnung über die gesonderte Feststellung des Briefwahlergebnisses
Öffentliche Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Wustermark
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses
Einladung zur 2. öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Buchow-Karpzow
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Elstal
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Hoppenrade
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Priort
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Wustermark
Öffentliche Bekanntmachung über den Übergang eines Sitzes im Ortsbeirat Buchow-Karpzow
Öffentliche Bekanntmachung über den Übergang von Sitzen in der Gemeindevertretung
In der Zeit vom 29.08.2017 bis zum 28.02.2018 findet das Volksbegehren "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen" satt.
Jeder Wahlberechtigte kann das Volksbegehren durch handschriftliche oder briefliche Eintragung zu unterstützen. Die Unterstützungsunterschriftenliste liegt im Bürgeramt zu den allgemeinen Öffnungszeiten aus. Aber auch außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgeramtes ist die Unterzeichnung möglich. Die briefliche Eintragung kann unter Angabe von Name, Vorname, Adresse und Geburtstag elektronisch, also per Email, oder Fax beantragt werden. Die elektronische Beantragung kann über die Email-Adresse Buergeramt(at)wustermark.de oder wahlen(at)wustermark.de erfolgen.
Die briefliche Eintragung kann nur bis zum zweiten Tag vor der Beendigung des Volksbegehrens (26.02.2018) abgefordert werden. Für Fragen steht ihnen Das Bürgeramt gern zur Verfügung.
24.09.2017 Wahl des Bundestages
24.04.2016 Wahl des Landrates (Stichwahl)
10.04.2016 Wahl der Landrätin / des Landrates im Landkreis Havelland
14.09.2014
25.05.2014
25.05.2014
25.05.2014
25.05.2014
22.09.2013
28.02.2010
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte interessierte Leser,
am 25. Februar 2018 findet entsprechend der Anordnung der Aufsichtsbehörde die Wahl der/des Bürgermeisterin/-s statt. Insofern eine Stichwahl erforderlich wird, so ist diese für den 11. März 2018 terminiert. Gewählt wird nach den Regelungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes und der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung.
Die Gemeinde Wustermark bildet einen Wahlkreis.
Ihr Ansprechpartner bei der Gemeinde Wustermark
Herr Meik Fabian
m.fabian(at)wustermark.de
Tel.: 033234/73-226
Fax: 033234/73-250
Wichtige vorbereitende Termine:
Nach öffentlicher Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters vom 26.10.2017 in der Fassung der Korrektur vom 30.10.2017 können Unterstützungsunterschriften bis zum 20.12.2017 geleistet werden und die Wahlvorschläge werden bis zum 21.12.2017 um 12:00 Uhr eingereicht. In seiner Sitzung am 27.12.2017 entscheidet der Wahlausschuss der Gemeinde über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Weiterführende Informationen:
Alle Wahlberechtigten, die am 21. Januar 2018 in Wustermark gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens zum 04. Februar 2018 eine Wahlbenachrichtigung.
Dies bezieht sich nicht nur auf einen behindertengerechten Zugang zu einem Wahllokal sondern auch auf die Stimmabgabe. Demnach sollen Hindernisse auch für sehbehinderte Menschen abgebaut werden. Hier ist die Gemeinde bemüht auch entsprechende Erleichterungen für Blinde zu beschaffen.
Wahlberechtigte, die sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten ohne eine Wohnung innezuhaben (Wohnungslose), müssen die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie an der Wahl teilnehmen wollen.
Wahlberechtigte, die im Zeitraum vom 21. Januar 2018 bis 24. Februar 2018 nach Wustermark ziehen, werden von Amtswegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Wustermark eingetragen. Ebenso Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum nach Wustermark ihre Hauptwohnung verlegen oder in Wustermark eine weitere Wohnung beziehen, die ihre Hauptwohnung wird.
Umzüge innerhalb der Gemeinde Wustermark haben keinen Einfluss auf Ihre Wahlberechtigung. Auch eine Änderung der Wählerverzeichnisse erfolgt hierbei nicht.
Verzieht ein Wahlberechtigter außerhalb der Gemeinde, und meldet sich somit melderechtlich ab, so wird dieser von Amtswegen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.
Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, den Wahlraum aufzusuchen, können einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlscheinantrag kann bis zum 23. Februar 2018 bis 18.00 Uhr mündlich (jedoch nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Dabei sind folgende Angaben zu machen:
Auch die Zusendung der Wahlunterlagen an eine, von Ihrer Wohn-/ Meldeanschrift abweichende Anschrift ist möglich. Nur in speziellen Ausnahmefällen ist die Erteilung eines Wahlscheines nach 18:00 Uhr des 23. Februars 2018, auch bis zum Wahltag 15:00 Uhr, möglich.
Besonderes zur Briefwahl:
Alle Wahlberechtigten, die zu der Hauptwahl am 25. Februar 2018 Briefwahl beantragen erhalten von Amtswegen auch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl, es sei denn der Antrag auf Briefwahl weist aus, dass zur Stichwahl im Wahllokal gewählt werden soll.
Zudem erhalten Wahlberechtigte die erst am Tag der Stichwahl, jedoch nicht am Tag der Hauptwahl, wahlberechtigt sind von Amtswegen die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Die Briefwahlunterlagen selbst sind farbig. Es wird ein WEISSER Stimmzettel, ein GELBER Stimmzettelumschlag und ein GRÜNER Wahlbriefumschlag ausgegeben.
Der Stimmzettel unterliegt bei der Sortierung, der auf ihm abgedruckten Wahlvorschlägen, entsprechenden Anforderungen. (§ 41 Abs. 3 BbgKWahlG) Demnach erhalten die ersten Wahlvorschlagsnummern die Wahlvorschläge der in § 39 Abs. 3 erster Teilsatz des BbgKWahlG bezeichneten Wahlvorschlagsträger (Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber bei der letzten Wahl der Gemeindevertretung). Es schließen sich alle anderen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge an. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge wird der Musterstimmzettel hier zu finden sein.
Links:
Internetangebot des Landeswahlleiters (http://www.wahlen.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.312463.de)
Unter diesem Link finden Sie die öffentliche Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl vom 25.02.2018
Hier finden Sie die öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl der/des Bürgermeisterin/-s
Hier finden geht es zu der öffentlichen Bekanntmachung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
hier ist die Öffentliche Bekanntmachung zum Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zu finden.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der angehängten Datei informiert der Gemeindewahlleiter über die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin.
In der angehängten PDF finden Sie die öffentliche Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl der/des Bürgermeisterin/-s am 25.02.2018.
In der angehängten PDF finden Sie Öffentliche Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses.