Am 26. Mai 2024 findet die Wahl des Landrats des Kreises Havelland statt.
Am 9. Juni 2024 werden gemeinsam die Wahl zum Europäischen Parlament, die Wahlen zum Kreistag Havelland, der Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark, den Ortsbeiräten Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort und Wustermark sowie eine etwaig erforderliche Stichwahl zur Wahl des Landrats durchgeführt.
Am 22. September 2024 findet die Wahl zum Landtag des Landes Brandenburg statt.
Auf dieser Seite stehen Ihnen alle wichtigen Informationen zur Verfügung, einschließlich aller öffentlichen Bekanntmachungen zu den Wahlen in der Gemeinde Wustermark.
Anfragen und weitere Anliegen zur Ausübung Ihres Wahlrechts richten Sie bitte an:
Joachim Schreiber - Wahleiter der Gemeinde Wustermark und
Bürgeramt - als Wahlbehörde
Tel: 033234 73-0 oder 73-321
Email: wahlen (at) wustermark.de
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab sofort gehen ihnen die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl Brandenburg 2024 zu. Anträge auf Ausstellung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen können ab sofort gestellt werden.
Der Wahlschein kann schriftlich mittels vorausgefüllter Wahlbenachrichtigung, online über die Homepage der Gemeinde Wustermark, Portal OLIWA oder persönlich mündlich bei der Wahlbehörde (Gemeinde Wustermark – Der Bürgermeister, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark/ Rathaus 1. OG – Bürgeramt) beantragt werden. Das Portal OLIWA ist ab dem 16.08.2024 10:00 Uhr freigeschaltet.
Die antragstellende Person muss Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift angeben. Die Schriftform gilt außer in den Fällen, in denen der Antrag für eine andere Person gestellt wird, auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektrischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Eine behinderte wahlberechtigte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis zum 20. September 2024, 18.00 Uhr beantragen.
Die Übersendung der Briefwahlunterlagen wird ab der 35. Woche (frühestens ab dem 28.08.2024) erfolgen.
Bitte beachten Sie: Wahlscheine werden nur einmal ausgestellt. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!
Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen und freuen uns über Ihr ehrenamtliches Engagement.
Der Wahltag beginnt gegen 7:30 Uhr mit dem Treffen des Wahlvorstandes. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Ab 18:00 Uhr beginnt dann die Auszählung. Zu den Aufgaben der Wahlvorstände gehören es, die Stimmabgabe während der Wahlhandlung zu überwachen und die Auszählung vorzunehmen.
Für die Tätigkeit als ehrenamtliche Wahlhelfende wird am Wahltag eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte „Erfrischungsgeld“ gezahlt. Die Gemeinde Wustermark hat beschlossen, ein höheres Erfrischungsgeld als das gesetzlich vorgesehene zu zahlen. Wahlvorsteher und Stellvertreter erhalten 90 €, die übrigen Mitglieder der Wahlstände 70 €.
Wenn Sie uns als Wahlhelfende unterstützen möchten, melden Sie sich mit dem hier hinterlegten Vordruck oder online an. Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden in einem Wahllokal werden geprüft und meistens erfüllt.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter wahlen (at) wustermark.de
Telefonisch erreichen Sie unser Wahlbüro (Bürgeramt) unter: 033234 73-0 oder 73-321
Link : Formular Anmeldung
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Buchow-Karpzow
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Elstal
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Hoppenrade
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Priort
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Wustermark
Unter diesem Link finden Sie die öffentliche Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl vom 25.02.2018