Die Gemeindeverwaltung stellt im Rahmen des Bürgerbudgets jährlich insgesamt 50.000 € zur Verfügung, um gemeinnützige Veranstaltungen bzw. Projekte zu unterstützen und Maßnahmen zur Verbesserung des Ortsbildes bzw. der Lebensqualität umzusetzen. Ziel dabei ist es jedoch vorrangig, bürgerliches Engagement finanziell zu fördern. Es können alle Einwohner/-innen ab 14 Jahren, Vereine, Organisationen etc. der Gemeinde Wustermark Vorschläge abgeben, wofür die Mittel konkret verwendet werden sollen. Pro Person darf ein Vorschlag abgegeben werden, der inklusive Folgekosten für die nächsten 5 Jahre maximal 15.000 Euro kosten darf. Nach dem Stichtag werden die Vorschläge durch die Gemeindeverwaltung auf ihre Gültigkeit und Umsetzbarkeit geprüft. Die Gemeindevertretung beschließt abschließend, welche Vorschläge zur Abstimmung gestellt werden.
Bei der Abstimmung können alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren entscheiden, welche Vorschläge umgesetzt werden. Realisiert werden die Vorschläge mit den meisten Stimmen, bis das Gesamtbudget von 50.000 € erschöpft ist.
Die Abstimmung findet immer im Spätsommer/ Herbst des Jahres statt, die Umsetzung der Vorschläge erfolgt im nächsten Kalenderjahr.
Vorschläge können ganzjährig eingereicht werden. Alle Vorschläge, die bis zum Stichtag eingehen, werden für das Bürgerbudget des laufenden Jahres berücksichtigt. Alle, die danach eingehen, werden für das kommende Bürgerbudget berücksichtigt.
Stichtag ist der 31.05.
Ihre Ansprechpartnerin zum Bürgerbudget ist Frau Müller. Sie erreichen Frau Müller unter der Telefonnummer 033234/73-203 sowie unter der folgenden E-Mailadresse buergerbudget@wustermark.de.
Folgende Vorschläge zählten in 2017 zu den Gewinnern:
Folgende Vorschläge wurden in 2017 umgesetzt: