Kommunale Wärmeplanung

Information der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Wärmeplanungsgesetz (WPG) über die Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die Durchführung der Wärmeplanung gemäß §13 Abs. 1 Nr. 1 WPG

Viele Bürgerinnen und Bürger stellen sich in der aktuellen Zeit der energiepolitischen Transformation die Frage, wie für sie langfristig eine günstige und nachhaltige Wärmeversorgung aussehen könnte. Insbesondere Menschen, die über ein eigenes Haus mit älterer Heizanlage verfügen, stehen vor der Entscheidung, wann sie ihre Heizanlage erneuern und auf welche Energiequelle sie dabei setzen.

Mit der Kommunalen Wärmeplanung hat der Gesetzgeber den Kommunen ein geeignetes Instrument an die Hand gegeben, um quartiersbezogen zu analysieren, welche Bereiche innerhalb der Gemeinde effizient über ein Wärmenetz, welche potentiell mit Wasserstoff als Energieträger und welche mit individuellen Wärmequellen versorgt werden sollten.

In einigen Jahren wird das geplante Rechenzentrum im Norden des Ortsteils Wustermark in sehr großen Mengen überschüssige Wärme abgeben. Eine in diesem Zusammenhang erarbeitete Vorstudie kam zu dem Ergebnis, dass es wirtschaftlich sein wird, große Teile der Gebäude in der Gemeinde über ein Wärmenetz zu versorgen. Die Kommunale Wärmeplanung wird enger eingrenzen, wo diese Wärmequelle die wirtschaftlichste Lösung darstellt und wo Eigentümerinnen und Eigentümer sich eher auf eine eigene lokale Heizanlage einstellen sollten.

Das neue Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen in vergleichbarer Größe zu einer Kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2028. Dass die Gemeinde Wustermark diesen Weg nun schon vier Jahre früher beschreitet, hat im Wesentlichen drei Gründe: Zum einen hat die Gemeindepolitik im einstimmig beschlossenen Klimaschutzkonzept 2023 das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040 festgelegt. Der zweite Grund ist die erfolgreiche Bewerbung um eine attraktive 90%-Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative für die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung. Der wichtigste Grund aber ist, dass die Gemeinde den Einwohnerinnen und Einwohnern zu mehr Planungssicherheit verhelfen möchte. Denn wer möchte schon eine teure neue Heizanlage im Keller installieren, wenn doch eigentlich die wirtschaftlichste Variante der Anschluss an das Wärmenetz wäre, bis zu dessen Bau die alte Anlage vielleicht noch ihren Dienst verrichtet?

Wie ist der Zeitplan? Nachdem die Gemeinde im Oktober 2023 den Fördermittelbescheid erhalten hat, wurde die Leistung über den Vergabemarktplatz Brandenburg ausgeschrieben. Von den sechs bietenden Ingenieurbüros konnte sich die FACT GmbH aus Böblingen in Kooperation gemeinsam mit der Form Follows You GmbH aus Berlin gegen die Mitbietenden durchsetzen. Aktuell erfolgt in Rahmen der Bestandsaufnahme die Sichtung bereits vorhandener und die Zusammenstellung noch fehlender Daten. Parallel wird derzeit mit der Zusammenstellung der in den Prozess einzubeziehenden Akteur*innen sowie der Potentialanalyse begonnen.

Über den weiteren Verlauf der Kommunalen Wärmeplanung, darunter auch die Einbindung der Bürgerschaft in den Erarbeitungsprozess halten wir Sie an dieser Stelle sowie in den kommenden Ausgaben des Amtsblatts der Gemeinde Wustermark auf dem Laufenden.

Bis Ende 2024 soll die Erstellung der Wärmeplanung abgeschlossen sein.

Gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Kontakt / Anfahrt

Gemeinde Wustermark
Hoppenrader Allee 1
14641 Wustermark
Telefonzentrale:     (033234) 73-0
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Mail: info(at)wustermark.de
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