Wir suchen jederzeit engagierte Bürgerinnen und Bürger, die uns bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen unterstützen

Die nächsten Wahlen im Jahr 2024 finden zu den folgenden Terminen statt:

  • 26.05.2024 Wahl zum Landrat des Kreises Havelland
  • 09.06.2024 Europa- und Kommunalwahlen 2024 sowie ggf. die Stichwahl zur Wahl des Landrates
  • 22.09.2024 Wahl zum Landtag des Landes Brandenburg

Die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelferin / Wahlhelfer ist interessant und abwechslungsreich. Wenn Sie Demokratie live erleben und unterstützen wollen, sind Sie herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche Wahlhelferin, ehrenamtlicher Wahlhelfer bei uns zu bewerben. Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen und freuen uns über Ihr ehrenamtliches Engagement. Die Gemeinde Wustermark hat das Ziel eine festen Stramm von Wahlhelfenden zu binden, die uns bei regelmäßig stattfindenden Wahlen oder Abstimmungen unterstützen. Damit soll auch sichergestellt werden, dass durch die Vermittlung von Kenntnissen im Wahlrecht die Qualität der Arbeit der Wahlvorstände erhöht wird. Die Wahlhandlung soll damit rechtssicher und zügig erfolgen.

Die Bereitschaftserklärung gilt für alle Wahlen und Abstimmungen in der Zukunft und kann jederzeit widerrufen werden. Eine erneute Meldung ist nur erforderlich, wenn Sie nur an einem ganz bestimmten Wahltermin teilnehmen wollen. Das Wahlamt prüft vor jeder Wahl, ob Ihr Einsatz auch rechtlich zulässig ist – Sie müssen die Voraussetzungen für die jeweilige Wahl erfüllen und können auch nicht zeitgleich kandidieren und ein anderes Wahlamt besetzen. Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale im Gemeindegebiet oder einem Briefwahllokal.  Wenn Sie in einem bestimmten Wahllokal eingesetzt werden möchten, geben Sie Ihren Wunsch bitte an. Da der gewünschte Einsatzort nicht immer verfügbar ist, teilen Sie bitte ebenfalls mit, ob Sie mobil und flexibel einsetzbar sind. Die Berufungen erfolgen mindestens 6 Wochen vor der Wahl.  

Der Wahltag beginnt gegen 7:30 Uhr mit dem Treffen des Wahlvorstandes. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.  Ab 18:00 Uhr beginnt dann die Auszählung. Zu den Aufgaben der Wahlvorstände gehören es, die Stimmabgabe während der Wahlhandlung zu überwachen und die Auszählung vorzunehmen. Während des Wahltages müssen nicht immer alle Mitglieder des Wahlvorstandes vor Ort sein, die erforderliche Anzahl zur Aufrechterhaltung der Beschlussfassung muss allerdings gewährleistet sein. Ab 18 Uhr beginnt dann die Auszählung bei Anwesenheit aller Mitglieder.  

Für die Tätigkeit als ehrenamtliche Wahlhelfende wird am Wahltag eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte „Erfrischungsgeld“ gezahlt. Die Gemeinde Wustermark hat beschlossen, ein höheres Erfrischungsgeld als das gesetzlich vorgesehene zu zahlen. Wahlvorsteher und Stellvertreter erhalten 90 €, die übrigen Mitglieder der Wahlstände 70 €. Damit ist auch ein etwaiger Auslagenersatz(Tagegeld) nach Reisekostenregelung abgegolten (Anrechnung des Erfrischungsgeldes auf das Tagegeld gem. § 7 Abs. 2 BbgKWahlV, § 8 Abs. 2 BbgLWahlV, § 10 Abs. 2 EuWO, § 10 Abs. 2  BundesWO). Wahlhelfenden wird die Mitarbeit in einem Wahlvorstand auf Wunsch bescheinigt.

Wenn Sie uns als Wahlhelfende unterstützen möchten, melden Sie sich mit dem hier hinterlegten Vordruck oder online an. Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden in einem Wahllokal werden geprüft und meistens erfüllt.

Per E-Mail erreichen Sie uns unter wahlen (at) wustermark.de

Telefonisch erreichen Sie unser Wahlbüro (Bürgeramt) unter: 033234 73-0 oder 73-321

Link : Formular Anmeldung

Ergänzende Information gemäß Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Erhebung von Daten im Rahmen der Tätigkeit als Wahlhelfende: 

Gemäß § 4 Europawahlgesetz i. V. m. § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz, § 46 Abs. 5 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes sowie § 92 Abs. 6 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes ist die Wahlbehörde befugt, personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten. Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Folgende Daten werden gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Zahl der Berufungen zu einem Mitglied der Wahlvorstände und die dabei ausgeübte Funktion.

Sollten Sie der Datenspeicherung für künftige Wahlen gleich widersprechen wollen, können Sie das in diesem Formular tun. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt widersprechen wollen, können Sie dies gegenüber der Gemeinde Wustermark, Bürgeramt, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark  oder per E-Mail wahlen (at) wustermark.de unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums sowie Ihrer Anschrift erklären.

Die allgemeinen Hinweise finden Sie unter https://www.wustermark.de/datenschutz/

Kontakt / Anfahrt

Gemeinde Wustermark
Hoppenrader Allee 1
14641 Wustermark
Telefonzentrale:     (033234) 73-0
Telefax:     (033234) 73-250
Mail: info(at)wustermark.de
Anfahrt

Öffnungszeiten Bürgeramt

Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 13:00 - 18:00
Mittwoch geschlossen
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Öffnungszeiten Rathaus

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