Politische Gremien
Bürgerinnen und Bürger wählen gemäß Brandenburgischer Kommunalverfassung alle fünf Jahre ihre lokalen politischen Vertreterinnen und Vertreter für die Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter beschäftigen sich mit allen Themen, die in der Gemeinde Wustermark zu entscheiden sind. Sie beschließen etwa den Haushalt oder den Neubau von Schulen, Kindertagesstätten oder die Sanierung von Straßen.
In der Regel treffen die Gemeindevertreter:innen fünfmal jährlich zusammen. Im Rahmen der Einwohnerfragestunden können Bürgerinnen und Bürger Anliegen vorbringen und Fragen stellen, aber auch Anregungen an die Verwaltung und Politik richten.
Nicht alle Themen können direkt in der Gemeindevertretung besprochen werden. Daher beraten sich die ehrenamtlich tätigen Politikerinnen und Politiker zusätzlich in Fachausschüssen. Die Beschlüsse der Gemeindevertretung sind für die Gemeindeverwaltung bindend.
Die Termine für die Sitzungen der Gemeindevertretung und für die Ausschüsse werden im Sitzungskalender sowie mit Ort, Zeit und Tagesordnung in den Schaukästen der Gemeinde veröffentlicht.
Öffentlich gefasste Beschlüsse werden im Amtsblatt bekannt gegeben. Dies wird jedem Wustermarker Haushalt kostenfrei im Nachgang jeder Gemeindevertretersitzung zugestellt.