Der Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung
soll sich mehrheitlich aus Bürger:innen mit anerkannter Behinderung und Eltern/Elternteilen bzw. anderen Personensorgeberechtigten von Kindern mit anerkannter Behinderung und Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wustermark zusammensetzen.
Er ist - frei von parteipolitischen, konfessionellen und verbandlichen Bindungen - ein unabhängiges politisches Gremium der Gemeinde Wustermark und vertritt die Interessen und alle gesellschaftlichen Belange der Menschen mit Behinderung und auch der von einer Behinderung bedrohten Menschen gegenüber der Gemeindevertretung und der Gemeindeverwaltung Wustermark. Darüber hinaus berät er diese in allen Fragen, die die Belange dieser Personengruppe betreffen.
Dem Inklusionsbeirat gehören zukünftig drei bis zehn ehrenamtlich tätige Mitglieder an. Er wird durch die Gemeindevertretung für die Dauer von vier Jahren benannt. Ein Ausscheiden vor Ablauf der Amtszeit ist möglich.
Weitere Informationen zur rechtlichen Ausgestaltung des Wirkens des Inklusionsbeirats können § 13a der Hauptsatzung der Gemeinde Wustermark entnommen werden.