Kommunale Wärmeplanung

Information der Öffentlichkeit nach § 23 Wärmeplanungsgesetz (WPG) über die wesentlichen Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung

Viele Bürger:innen stellen sich in der aktuellen Zeit der energiepolitischen Transformation die Frage, wie für sie langfristig eine günstige und nachhaltige Wärmeversorgung aussehen könnte. Insbesondere Menschen, die über ein eigenes Haus mit älterer Heizanlage verfügen, stehen vor der Entscheidung, wann sie ihre Heizanlage erneuern und auf welche Energiequelle sie dabei setzen.

Mit der kommunalen Wärmeplanung hat der Gesetzgeber den Kommunen ein geeignetes Instrument an die Hand gegeben, um quartiersbezogen zu analysieren, welche Bereiche innerhalb der Gemeinde effizient über ein Wärmenetz, welche potentiell mit Wasserstoff und/oder Biomethan als Energieträger und welche mit individuellen Wärmequellen versorgt werden sollten.

In einigen Jahren wird das geplante Rechenzentrum im Norden des Ortsteils Wustermark in enormen Mengen überschüssige Wärme abgeben. Eine in diesem Zusammenhang erarbeitete Vorstudie kam zu dem Ergebnis, dass es wirtschaftlich sein wird, große Teile der Gebäude in der Gemeinde über ein Wärmenetz zu versorgen. Die kommunale Wärmeplanung grenzt enger ein, wo diese Wärmequelle die wirtschaftlichste Lösung darstellt und wo Eigentümerinnen und Eigentümer sich eher auf eine eigene lokale Heizanlage einstellen sollten.

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen in vergleichbarer Größe zu einer kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2028. Dass die Gemeinde Wustermark diesen Weg nun schon vier Jahre früher beschritten hat, hat im Wesentlichen drei Gründe: Zum einen hat die Gemeindepolitik im einstimmig beschlossenen Klimaschutzkonzept 2023 das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040 festgelegt. Der zweite Grund ist die erfolgreiche Bewerbung um eine attraktive 90%-Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative für die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung. Der wichtigste Grund aber ist, dass die Gemeinde den Einwohnerinnen und Einwohnern zu mehr Planungssicherheit verhelfen möchte. Denn wer möchte schon eine teure neue Heizanlage im Keller installieren, wenn doch eigentlich die wirtschaftlichste Variante der Anschluss an das Wärmenetz wäre, bis zu dessen Bau die alte Anlage vielleicht noch ihren Dienst verrichtet?

Wie ist der Wärmeplan entstanden?

Nachdem die Gemeinde im Oktober 2023 den Fördermittelbescheid erhalten hat, wurde die Leistung über den Vergabemarktplatz Brandenburg ausgeschrieben. Von den sechs bietenden Ingenieurbüros konnte sich die FACT GmbH aus Böblingen in Kooperation gemeinsam mit der Form Follows You GmbH aus Berlin gegen die Mitbietenden durchsetzen.

Im August 2024 fand ein Workshop mit lokalen Akteuren aus Industrie, Energie- und Wärmebranche, Politik, Verwaltung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft statt. Grundlage des Workshops waren eine umfassende Akteursanalyse sowie Bestands- und Potenzialanalysen. Gemeinsam wurden im Rahmen des Workshops erste Ansätze für Zukunftsszenarien entwickelt.

Im Dezember 2024 folgte eine öffentliche Informationsveranstaltung, in welcher die zentralen Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt und diskutiert wurden.

Anschließend wurde der Entwurf des Abschlussdokuments der Kommunalen Wärmeplanung fertiggestellt. Die Auslegung dieses Entwurfs wurde am 4. März 2025 einstimmig durch die Gemeindevertretung beschlossen. Innerhalb des Zeitraums der Auslegung waren Stellungnahmen von allen betroffenen und interessierten Seiten möglich. Im Rahmen dieser Beteiligungsphase ist eine Stellungnahme eingegangen. Diese wurde angemessen bei der finalen Anpassung des Entwurfs berücksichtigt. Der finale Stand wurde der Gemeindevertretung zur Beratung und förmlichen Beschlussfassung vorgelegt. Schließlich wurde der Wärmeplan am 22. Juli 2025 mit Beschlussdrucksache 77/2025 mehrheitlich durch die Gemeindevertretung angenommen.

Gesetzlich vorgesehen ist eine regelmäßige Fortschreibung des Wärmeplans, sodass dieser als ein „lebendiges Dokument“ verstanden werden kann, das sich den weiteren Entwicklungen dynamisch anpassen lässt.

Gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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Dann wenden Sie sich gerne per Mail an waermeplanung@wustermark.de