Fundsachen
Willkommen im Fundbüro der Gemeinde Wustermark! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu verlorenen und gefundenen Gegenständen. Wenn Sie etwas verloren oder etwas gefunden haben, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Wir bemühen uns, die verlorenen Gegenstände schnellstmöglich ihrem rechtmäßigen Besitzer zuzuführen.
Hinweise für Finder:
Gefundene Gegenstände sind unverzüglich beim Fundbüro abzugeben. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 971 BGB) müssen gefundene Gegenstände innerhalb einer Frist von sechs Monaten aufbewahrt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Finder unter bestimmten Voraussetzungen Eigentum an dem Fundstück erwerben.
Hinweise für Verlustmeldungen:
Sollten Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie uns gerne über das Kontaktformular auf dieser Seite oder telefonisch kontaktieren. Wir registrieren den Verlust und prüfen, ob der Gegenstand im Fundbüro abgegeben wurde. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen keine Informationen über den Fundgegenstand ohne Ihre genaue Verlustmeldung herausgeben können.
Wichtige rechtliche Hinweise:
- Nach § 965 BGB hat der Finder eines verlorenen Gegenstandes einen Anspruch auf Finderlohn, wenn der Wert des Fundes mehr als 10 € beträgt.
- Der rechtmäßige Eigentümer eines Fundstückes hat nachweislich die Möglichkeit, den Gegenstand innerhalb der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten zurückzuerhalten.
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Fundbüro der Gemeinde Wustermark