Wappen und Logo der Gemeinde Wustermark
Wappen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark hat im Sommer bzw. Herbst 2005 sowohl die Einführung eines Gemeindewappens als auch die Einführung einer Gemeindeflagge beschlossen.
Was bedeuten die Symbole im Einzelnen?
Im Wappen der Gemeinde Wustermark sind 5 miteinander verbundene Ringe zu erkennen. Diese zeigen die Ortsstruktur, bestehend erstens aus den 5 Ortsteile Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort und Wustermark. Als zweites Symbol dessen ist der Bord außen zu nennen. Er deutet „indirekt“ einen Bezug zum historisch slawischen Wall an. Zusätzlich erinnert es an den Buchstaben "W", welches der Initialbuchstaben des Gemeindenamens darstellt.
Außerdem symbolisieren die Ringe das "Olympische Dorf", welches anlässlich der Olympischen Spiele von 1936 in Berlin erbaut worden ist.
Die Flagge bildet in der Mitte das Wappen ab und ist von den Farben Gelb und Grün umgeben.
Hinsichtlich der verwendeten Symbole und ihrer Bedeutung für die Gemeinde, sei erlaubt, auf das nachstehende Exposé des gestaltenden Heraldikers und Grafikers Frank Diemar zu verweisen
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Wappen Gemeinde Wustermark
Wappen Gemeinde Wustermark
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Flagge Gemeinde Wustermark
Flagge Gemeinde Wustermark
Logo
Die Gemeindevertreter: innen haben am 05.12.23, einstimmig, den Beschluss zum neuen Logo verabschiedet.
Insgesamt hatten 691 Bürger:innen an der vorhergehenden Abstimmung teilgenommen. Neun Entwürfe standen dabei zur Auswahl. Die Gemeindevertreter:innen bestärken die Entscheidung der Einwohner:innen und entschlossen sich ebenfalls für das erstplatzierte Logo.
Das neu entwickelte Logo präsentiert stolz den Schriftzug "GeMEINde Wustermark" in Kombination mit den Umrandungen unserer 5 Ortsteile. Diese Darstellung spiegelt die Vielfalt und Struktur unserer Gemeinde wider. Besonders erwähnenswert ist der handschriftlich gestaltete Schriftzug "Wustermark", der an die geschwungene Wortmarke des Havellandes erinnert und unsere Verbundenheit mit dieser Region unterstreicht.
Die neue Wort-Bildmarke kann, nach Genehmigung der Verwaltung, kostenfrei von den lokalen Vereinen genutzt werden.
Ebenso haben wir seit der Einführung ein vielfältiges Portfolio an Merchandise-Artikeln mit dem neuen Logo entwickelt. Diese können Sie in unserem Bürgeramt erwerben.
Das neue Logo der Gemeinde Wustermark wird zusätzlich zum Wappen eingesetzt und soll mit diesem nicht in Konkurrenz stehen, sondern eine weitere, modernere Art bieten, unsere Gemeinde zu repräsentieren.
Rechtlicher Hinweis: Ohne Erlaubnis der Gemeinde ist die Nutzung des Wappens oder der Flagge nach § 31 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) unzulässig. Darüber hinaus ist das Gemeindewappen nach § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in gleicher Weise vor Eingriffen geschützt wie der Gemeindename. Die Erlaubnis der Gemeinde kann in der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Bürgerservice, Hoppenrader Allee 1 in 14641 Wustermark, beantragt werden. In dem Antrag ist die Art der beabsichtigten Nutzung konkret darzustellen.