Reisepass / Expresspass
Der Reisepass ermöglicht Ihnen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Einreisevorschriften, in ein Land Ihrer Wahl zu reisen. Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente anerkannt werden. Informieren Sie sich bitte frühzeitig.
Die Bundesrepublik Deutschland hat als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: e-Pass, auch als Euro-Pass bekannt) mit biometrischen Daten eingeführt. Hier sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke) gespeichert. Zur Abgabe der Fingerabdrücke sind Sie verpflichtet (Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 17.10.2013). Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks, in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers des Passbewerbers, auf dem Chip gespeichert. Reisepässe für Kinder werden bis zum 6. Lebensjahr ohne Fingerabdrücke ausgestellt.
Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale bleiben auf bekannt hohem Niveau und werden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt. Die Sicherheitsmerkmale des neuen Reisepasses werden unter einer UV-Lampe sichtbar; (Quelle: Bundesministerium des Inneren)
Auf dem elektronischen Speichermedium sind wie bisher neben den personenbezogenen Informationen zwei biometrische Merkmale des Passinhabers (Passbild und Fingerabdrücke) gespeichert.
Weitere Informationen zum neuen Reisepass finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Inneren / Reisepass.
Gültigkeitsdauer
- bis 24. Lebensjahr 6 Jahre
- Ab 24. Lebensjahr 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass max. 1 Jahr
Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann grundsätzlich nur ein neues Dokument ausgestellt werden.
Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst, statt der üblichen 32 Seiten.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich. Der Passbewerber muss bei der Antragstellung anwesend sein.
- Für Minderjährige ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen.
- Sie sind in Wustermark mit einer Wohnung angemeldet. Wenn Sie mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des Reisepasses die Zustimmung der Passbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.
Besondere Hinweise
Vorläufiger Reisepass
Sie können einen vorläufigen Reisepass nur dann beantragen
- wenn die Express-Herstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann (Herstellungsdauer höchstens 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt gestellt wird)
- geeignete Nachweise für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen erbracht werden, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen
Personen unter 18 Jahren
Der Antrag von Personaldokumenten (Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass) für unverheiratete Minderjährige muss von beiden Elternteilen, wenn ihnen die elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam zustehen, gestellt werden. Die persönliche Vorsprache eines Elternteils allein reicht aus, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt. Für die Beantragung müssen Sie grundsätzlich persönlich mit Ihrem Kind bei der Ausweisbehörde vorsprechen.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild ist in digitaler Form auf einem zertifizierten Weg zu übermitteln. Es kann auch direkt im Bürgeramt erstellt werden. Die Gebühr beträgt zusätzlich 6,00 €. Ab dem 01.05.2025 sind Licht- bzw. Passbilder in physischer / papierbasierter Form nicht mehr zulässig. Die zertifiziertedigitale Übermittlung durch Drittanbieter oder die digitale Erstellung direkt bei der Meldebehördesind ab diesem Datum verpflichtend.
Eine Aushändigung oder Übermittlung des bei der Meldebehörde erstellten Bildes ist nicht möglich. Passfotos für Kleinkinder, die bisher nicht selbstständig sitzen können, sollten bei lizenzierten Fotografen angefertigt werden. Welche Fotografen diesen Service aktuell anbieten, finden Sie hier.
- Personalausweis - soweit bisher kein Reisepass vorhanden ist oder
- Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch – Die Vorlage der Urkunde ist nur erforderlich, wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben, ihren Namen geändert haben (Eheschließung, Ehescheidung, Adoption) oder wenn Abweichungen mit Eintragungen im Melderegister festgestellt werden.
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Antragstellern, die das 18. Lebensjahr bislang nicht vollendet haben; Anwesenheit mindestens eines der gesetzlichen Vertreter
- Ggf. Einverständniserklärung (bei Antragstellern unter 18 Jahren) eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters: Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden.
Für die Ausstellung des Reisepasses (Herstellung bei der Bundesdruckerei) werden etwa 3-4 Wochen benötigt. Sollten Sie kurzfristig einen Pass benötigen, können Sie einen Express-Reisepass (ca.3 Werktage - abhängig von der Antragstellung) oder vorläufigen Reisepass (Ausgabe sofort) beantragen.
Abholung
Die Abholung des Reisepasses kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person neben der schriftlichen Vollmacht auch Ihren bisherigen Pass mitzugeben.