Gewerbezentralregister Auskunft
Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen, Bußgeldentscheidungen wegen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende.
Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit. Dies gilt, wenn Sie z. B. eines der folgenden Gewerbe ausüben möchten:
- ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, z. B. Makler, Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Bewachungsgewerbe,
- ein überwachungsbedürftiges Gewerbe, beispielsweise einen Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen
- ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank
Antragsteller:
- natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wustermark
- juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz der Hauptniederlassung in Wustermark
Der Auszug ist grundsätzlich persönlich zu beantragen. Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) müssen die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter den Antrag stellen, bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der Geschäftsführer. Der Antragsteller kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen. Eine schriftliche Antragstellung ist mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragstellers zulässig.
Voraussetzungen:
- Personalausweis
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Sofern Sie den Auszug für eine Behörde im Inland benötigen, ist die Angabe der vollständigen Anschrift der Behörde unbedingt erforderlich (möglichst mit Aktenzeichen)