Vereinsförderung

Bitte reichen Sie Ihre Förderanträge ausschließlich mit den neuen, ausfüllbaren Formularen ein.
Die aktualisierte Richtlinie (mit erweitertem Förderbereich) und alle Unterlagen stehen hier ebenfalls für Sie bereit.

Der Antrag ist schriftlich bis zum 15. November des Vorjahres bei der Gemeinde
Wustermark einzureichen.