Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheit betrifft uns alle.

In Deutschland sind rund 10 % der Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zwingend auf Barrierefreiheit angewiesen. Für 40 % stellt Barrierefreiheit eine signifikante Verbesserung dar. Aber auch alle „gesunden“ und jüngeren Menschen profitieren von verbesserter Zugänglichkeit der Informationen. Denn im Alltag gibt es viele Situationen, die uns temporär oder situativ einschränken können.



(Diese Erklärung wurde am 01.10.2024 erstellt.)

Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein sollen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.wustermark.de. Sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Internetseiten.

Wir verfolgen das Ziel, unser Angebot im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BbgBITV) vom 17. September 2019 barrierefrei zugänglich zu machen, sowie die Ziele der WCAG 2.2 bestmöglich umzusetzen. Hier geht es zu den Web Content Accessibility Guidelines 2.2.

Die Verwendung von Readspeaker

Über die Verwendung von ReadSpeaker webReader

ReadSpeaker webReader ermöglicht das laute Vorlesen von Text-Inhalten auf einer Webseite. Durch die Sprachausgabe von Text werden Informationen leichter verständlich und können jederzeit und an jedem Ort angehört werden. Das macht die Inhalte leichter zugänglich und die Webseite wird besucherfreundlicher. Als Nutzer müssen Sie dafür nichts herunterladen.

Wie funktioniert das?

Inhalte anhören

Klicken Sie einfach auf den Vorlesen-Button, um sich die Inhalte einer Webseite anzuhören:

Bildschirmfoto des Programms Readspeaker, hier Vorlesen-Button.
Vorlesen-Button Readspeaker

Ein Audio-Player erscheint (siehe Abbildung unten) und webReader beginnt damit, den Text auf der Webseite laut vorzulesen.

Bildschirmfoto des Programms Readspeaker, hier Audio Player Readspeaker.
Audio Player Readspeaker

In dem Audio-Player können Sie:

  • das Vorlesen pausieren/wieder aufnehmen
  • das Vorlesen stoppen
  • Nutzen Sie den Vorwärts- und Rückwärts-Button, um die Audiodatei vor und zurück zu spulen.
  • Die Lautstärke einstellen
  • Passen Sie die Vorlesegeschwindigkeit an.
  • Den Audio-Player schließen

webReader Pop-Up Fenster

Manche der webReader Funktionen, wie die Seitenmaske, Text vergrößern und Übersetzung, öffnen ein Pop-Up Fenster. Alle webReader Pop-Up Fenster haben ein Vorlesen-Button, um sich den gezeigten Inhalt vorlesen zu lassen. Klicken Sie auf Play, Pause oder Stop, ändern Sie die Textformatierung, passen Sie die Vorlesegeschwindigkeit an oder vergrößern Sie für ein leichteres Lesen das Fenster.

Funktionen für ausgewählten Text

Das Auswählen von Text öffnet weitere Funktionen. Um diese zu benutzen, wählen Sie ein Wort, Satz oder mehrere Sätze und dann die gewünschte Funktion aus, welches im Pop-Up Menü neben dem gewählten Text erscheint.

Bildschirmfoto des Programms Readspeaker, hier Funktionen für ausgewählte Texte.
Readspeaker Funktionen für ausgewählte Texte

Vorlesen von ausgewähltem Text

Um sich einen bestimmten Teil eines Textes anzuhören, markieren Sie diesen und klicken auf den Vorlesen-Button im Pop-up-Menü.

Wörterbuch

Um ein Wort nachzuschlagen, wählen Sie dieses aus und klicken auf „Wörterbuch“ im Pop-up-Menü. Ein Pop-up-Fenster mit dem Wörterbucheintrag öffnet sich. Die Funktion funktioniert am zuverlässigsten, wenn nur ein Wort ausgewählt wird.

Übersetzung

Um sich einen Teil des Textes übersetzen zu lassen, wählen Sie den Text aus und klicken auf „Übersetzung“ im Pop-up-Menü. Es erscheint eine Auswahl mit den möglichen Sprachen. Klicken Sie auf die gewünschte Sprache, und die Übersetzung erscheint in einem Pop-up-Fenster.

Nutzen Sie die Funktionen der Werkzeugleiste

Klicken Sie auf den Ausklappen-Button in der Ecke des Vorlesen-Buttons, um die Werkzeugleiste zu öffnen (siehe Abbildung unten). Die Werkzeugleiste bietet viele hilfreiche Funktionen, die unten erklärt werden.

Bildschirmfoto des Programms Readspeaker, hier die Werkzeugleiste.
Readspeaker Werkzeugleiste

Pop-up Steuerung

Tastenkombination: Tastenkombination + C während die Audiodatei abgespielt wird, erscheint ein Steuerungsfeld. Klicken Sie auf Play/Pause oder schalten Sie das automatische Scrollen der Seite an oder aus. Dieses Steuerungsfeld wird angezeigt, wenn der webReader Player nicht sichtbar ist und/oder wenn das automatische Scrollen ausgeschaltet ist.

Bildschirmfoto des Programms Readspeaker, hier der Player.
Readspeaker Player

Tastatursteuerung

Der webReader kann mit der Tastenkombination + "K" aktiviert werden. Mit der Tastenkombination + "L" wird der Player geöffnet und das Vorlesen gestartet. Viele der webReader – Features verfügen auch über eine spezielle Tastenkombination.

Innerhalb des Players und der Werkzeugleiste kann der User mit den Tasten Tab / Shift + Tab navigieren und mit der Eingabetaste eine bestimmte Funktion aktivieren.

  • Aktivieren Sie den Vorlesen-Button mit: Tastenkombination + K 
  • Aktivieren Sie den Player und starten Sie das Vorlesen mit: Tastenkombination + L
  • Öffnen /Schließen Werkzeugleiste: Tastenkombination + 1

Sie finden die weiteren Tastaturkombinationen unter den jeweiligen Abschnitten. Es ist möglich, dass einige der Tastenkombinationen nur funktionieren, wenn die Werkzeugleiste geöffnet ist.


Verwendung der Software Eye-Able®

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • ein Blaufilter,
  • ein Nachtmodus,
  • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton
  • Übersetzung in einfache Sprache sowie Übersetzung in Fremdsprachen

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com

Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann nachfolgend eingesehen werden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Gemeinde Wustermark ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. www.wustermark.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Das Grundsystem der Webseite beachtet die Richtlinien der BITV und der WCAG.

Inhalte und Funktionen, die dem derzeit nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • Links:
    Der Zweck einiger Links ist nur über den Kontext ermittelbar, nicht über den Linktext selbst.
  • PDF-Dokumente:
    Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

  • Leichte Sprache:
    Inhalte in Leichter Sprache werden noch ausgebaut.

Die Gemeinde Wustermark arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

Feedback und Kontakt

Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit oder möchten uns ein Feedback dazu geben? Kontaktieren Sie uns:

Ihr Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.


Durchsetzungsverfahren

Haben Sie uns einen Mangel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit mitgeteilt? Haben Sie nicht innerhalb von drei Wochen eine Antwort auf ihre Meldung bekommen oder stellt Sie die Antwort nicht zufrieden? Dann können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes wenden.

Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen: