Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule
Wer kann den Antrag stellen?
Den Antrag können folgende Personen stellen:
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Erziehungsberechtigte (z. B. Eltern oder gesetzliche Vertreter des Kindes)
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Volljährige Schülerinnen und Schüler (sofern sie selbst betroffen sind)
Ablauf der Antragstellung:
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Antrag vorbereiten:
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Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen versehen werden. Welche Dokumente benötigt werden, kann je nach Antrag unterschiedlich sein. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Grundschule oder der Schulbehörde.
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Einreichung des Antrags:
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Der Antrag wird bei der Grundschule eingereicht, die dem Wohnsitz des Kindes zugeordnet ist. Diese Schule ist für die Bearbeitung und Weiterleitung zuständig.
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Prüfung durch die Schule:
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Die Schule überprüft den Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Falls Dokumente fehlen oder Nachfragen bestehen, wird die Schule die Erziehungsberechtigten oder den Antragsteller kontaktieren.
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Weiterleitung an die zuständige Behörde:
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Nach der Prüfung leitet die Schule den Antrag an die zuständige Schulbehörde oder das Schulamt weiter, das über den Antrag entscheidet.
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Bescheid erhalten:
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Nach der Bearbeitung durch die Schulbehörde erhalten die Antragsteller einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Falls der Antrag genehmigt wird, werden weitere Schritte und Fristen mitgeteilt.
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Wichtige Hinweise:
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Es wird empfohlen, sich frühzeitig über Fristen und erforderliche Unterlagen zu informieren.
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Falls Unklarheiten bestehen, kann die zuständige Grundschule oder das Schulamt Auskunft geben.
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Der Antrag sollte möglichst vollständig und gut leserlich eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die zuständige Grundschule oder die Schulbehörde zur Verfügung.
Gemäß § 106 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes muss der Antrag über die für die Wohnung zuständige Grundschule eingereicht werden.