Aufbruchgenehmigungen

Jede Aufgrabung einer öffentlichen Verkehrsfläche, die in der Baulast der Gemeinde Wustermark liegt, erfordert eine Aufbruchgenehmigung oder eine Trassenzustimmung durch die Gemeinde. Bitte nutzen Sie die unten stehenden Formulare und Richtlinien für das Antragsverfahren und senden Sie Ihren Antrag per E-Mail.