Allgemeinverfügung zum Schutz unserer Gewässer erlassen
Das Jahr 2025 war mit nur 80 % der üblichen Niederschlagsmengen extrem trocken, und auch 2026 setzt sich dieser Trend fort. An der Station Rathenow wurden statt der durchschnittlichen 554 mm lediglich 445 mm Niederschlag gemessen. Die anhaltende Trockenheit hat bereits deutliche Auswirkungen auf die Gewässer und den Wasserhaushalt der Region. So liegen die Abflüsse der Havel und ihrer Nebenflüsse unter der ökologischen Mindestwasserführung. Zudem zeigen 19 von 25 Pegeln in Brandenburg die Warnstufe Rot, was auf eine anhaltende Niedrigwasserperiode hinweist. Das Niederschlagsdefizit macht sich auch beim Grundwasser deutlich bemerkbar: Die bereits niedrigen Grundwasserstände aus 2025 wurden 2026 weiter unterschritten. Ausgetrocknete Böden und zunehmende Wetterextreme verhindern zudem, dass Regen ausreichend versickert und zur Neubildung von Grundwasser beiträgt.
Die meisten Grundwassermessstellen zeigen weiterhin sinkende Werte. Eine nennenswerte Grundwasserneubildung findet derzeit nicht statt. Aktuell zeichnet sich sogar ein stärkerer Rückgang der Grundwasserstände ab als in den vergangenen Jahren.
Daher tritt am 13.07.2026 eine Allgemeinverfügung in Kraft:
- Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (Pumpen/Ableiten) im gesamten Landkreis Havelland.
- Bewässerungsverbot von 10:00–18:00 Uhr für Grünflächen, Gärten & Sportanlagen aus Grundwasser (inkl. Trinkwassernetz)
- Gültigkeit: 13.07.2026 bis 30.09.2026
Ausnahmen:
- Erlaubte Bewässerung von Bäumen/Sträuchern auf öffentlichem Grund mit Saugwagen
- Gießen von Kleinstflächen mittels Gießkanne
- Für landwirtschaftliche Betriebe werden Ausnahmen von dieser Regelung auf Antrag geprüft
Die vollständige Allgemeinverfügung und weitere Informationen finden Sie unter www.havelland.de sowie in der Mein HVL-App.